Brexit und Studium in England: was sich für deutsche Bewerbende geändert hat

Ein Studium in Großbritannien ist nach dem Brexit weiter möglich, aber die Bedingungen haben sich in fünf Punkten verändert. Dieser Artikel geht sie einzeln durch und benennt am Ende, was unverändert geblieben ist. Denn ein Teil der Sorgen, die in Foren zirkulieren, betrifft Dinge, die sich nie geändert haben.

1. Studiengebühren: der größte Unterschied

Bis 2020 zahlten deutsche Studierende in England dieselben Gebühren wie britische Studierende und konnten britische Studienkredite in Anspruch nehmen. Seit dem Studienjahr 2021/22 gilt: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland lebt, wird in der Regel als „Overseas" eingeordnet und zahlt den internationalen Satz.

Der Unterschied ist erheblich. Britische Studierende zahlen 2026/27 einen staatlich gedeckelten Satz von 9.790 Pfund. Für internationale Studierende liegen die Gebühren je nach Uni und Fach zwischen etwa 27.000 und über 60.000 Pfund pro Jahr.

Dazu kommt: Der britische Tuition Fee Loan steht Overseas-Studierenden nicht offen. Die Gebühren müssen tatsächlich vorhanden sein, nicht finanzierbar über einen staatlichen Kredit.

Ausnahmen gibt es für Personen mit „settled" oder „pre-settled status" im Vereinigten Königreich und für einige Gruppen mit langjährigem Wohnsitz dort. Wer unsicher ist, sollte den Gebührenstatus vor der Bewerbung klären, nicht danach. Eine Einordnung wird nach Annahme eines Offers normalerweise nicht mehr geändert.

Konkrete Zahlen pro Uni stehen in unserem Überblick zu den Studiengebühren in England.

2. Visum statt Freizügigkeit

Für ein Studium von mehr als sechs Monaten brauchst du ein Student visa. Es kostet 558 Pfund Antragsgebühr plus eine Gesundheitsabgabe von 776 Pfund pro Visumsjahr, und du musst Studiengebühren und Lebenshaltungskosten nachweisen.

Praktisch wichtig sind drei Punkte, die vielen erst spät auffallen:

  • Der Antrag setzt ein unconditional offer und eine CAS-Nummer der Uni voraus. Zwischen Abiturzeugnis und Studienbeginn bleiben dafür nur wenige Wochen.
  • Die geforderte Summe muss 28 Tage ununterbrochen auf einem Konto liegen. Das braucht Vorlauf.
  • Es gibt keine physische Aufenthaltskarte mehr, sondern ein digitales eVisa im UKVI-Konto.

Den Ablauf im Detail beschreiben wir im Artikel zum Studentenvisum für Großbritannien.

3. Einreise: Reisepass und ETA

Der Personalausweis reicht seit dem 1. Oktober 2021 nicht mehr für die Einreise nach Großbritannien. Deutsche Staatsangehörige brauchen einen gültigen Reisepass, und Fluglinien und Fährbetreiber prüfen das beim Check-in.

Für kurze Besuche kommt seit dem 2. April 2025 die Electronic Travel Authorisation hinzu, eine elektronische Einreisegenehmigung. Sie kostet seit dem 8. April 2026 20 Pfund, gilt zwei Jahre und wird seit dem 25. Februar 2026 konsequent durchgesetzt.

Die für Bewerbende wichtige Unterscheidung: Für eine Reise zum Auswahlgespräch, zu einem Open Day oder zu einer Wohnungssuche brauchst du Reisepass und ETA. Für das Studium selbst brauchst du das Student visa, und dann ist keine zusätzliche ETA nötig.

Praktischer Hinweis: Beantrage den Reisepass, sobald du eine UK-Bewerbung ernsthaft in Erwägung ziehst. Er wird für den Visumsantrag und für die Identitätsprüfung per App gebraucht, und in manchen Städten dauert die Ausstellung mehrere Wochen.

4. BAföG und Erasmus

Großbritannien gilt für das BAföG seit dem Brexit als Land außerhalb der EU. Damit kann ein komplettes Studium dort nicht mehr gefördert werden. Möglich ist nur die Förderung eines Auslandsaufenthalts von grundsätzlich bis zu einem Jahr, der in ein Studium in Deutschland oder der EU eingebettet ist.

Für einen dreijährigen Bachelor an einer britischen Uni bedeutet das: kein Auslands-BAföG. Wer 2020 oder früher begonnen hat, fällt unter eine Übergangsregelung, das betrifft heutige Bewerbende aber nicht mehr.

Bei Erasmus+ ist Großbritannien kein Programmland mehr. Ein Erasmus-Semester in Großbritannien ist trotzdem nicht völlig ausgeschlossen: Hochschulen dürfen einen Teil ihres Mobilitätsbudgets für Länder außerhalb des Programms verwenden. Die Plätze sind entsprechend knapp und werden von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich verteilt. Wenn ein Semester in Großbritannien im Rahmen eines deutschen Studiums das Ziel ist, frage früh im International Office nach den konkreten Kooperationen.

5. Nach dem Abschluss in Großbritannien bleiben

Über die Graduate Route können internationale Absolventinnen und Absolventen nach dem Abschluss ohne Arbeitgebersponsoring in Großbritannien bleiben und arbeiten. Diese Erlaubnis wird für Anträge ab dem 1. Januar 2027 von zwei Jahren auf 18 Monate verkürzt. Bei einem Doktortitel bleiben es drei Jahre.

Für jemanden, der 2026 oder 2027 ein dreijähriges Bachelorstudium beginnt, ist die relevante Zahl also 18 Monate. Das ist kürzer als vor dem Brexit, wo als EU-Bürgerin oder EU-Bürger überhaupt keine Arbeitserlaubnis nötig war, aber deutlich mehr als bei vielen anderen Zielländern.

Was sich nicht geändert hat

Drei Punkte, die regelmäßig als Brexit-Folge diskutiert werden, es aber nicht sind:

Der Bewerbungsweg. Die Bewerbung läuft weiter über UCAS, mit fünf Studiengangswahlen, Personal Statement und einer Referenz aus der Schule. Für deutsche Bewerbende gibt es kein separates Verfahren.

Die Anerkennung von Abitur und britischem Abschluss. Britische Unis akzeptieren das Abitur weiter als Zugangsqualifikation und veröffentlichen Umrechnungen zu A-Level-Anforderungen. In der anderen Richtung gilt: Großbritannien ist weiter Vertragsstaat der Lissabon-Konvention über die Anerkennung von Hochschulqualifikationen und weiter Teil des Europäischen Hochschulraums. Beides ist unabhängig von der EU-Mitgliedschaft. Ein britischer Bachelor bleibt damit in Deutschland verwendbar.

Der Zugang zu Aufnahmetests und Interviews. Oxbridge-Aufnahmetests, LNAT, UCAT und Auswahlgespräche laufen für internationale Bewerbende unverändert, viele davon inzwischen digital oder in Testzentren im Heimatland.

Die realistische Einordnung

Der Brexit hat ein Studium in England nicht schwieriger gemacht, sondern teurer und administrativ aufwendiger. Fachlich und beim Bewerbungsverfahren ist alles beim Alten.

Zwei Konsequenzen ergeben sich daraus für die Planung:

  • Die Finanzierung muss vor der Bewerbung stehen, nicht danach. Ohne staatlichen Studienkredit und ohne BAföG entscheidet die Familienfinanzierung oder ein Stipendium darüber, ob ein Offer annehmbar ist. Stipendienfristen liegen oft rund um die UCAS-Bewerbung, nicht danach.
  • Der Zeitplan im Sommer ist eng. Abiturzeugnis, Sprachnachweis, unconditional offer, CAS, Visumsantrag und Bearbeitungszeit liegen zwischen Juli und September. Wer Reisepass und Kontonachweis früh vorbereitet, hat hier Luft.

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Häufige Fragen

Kann man nach dem Brexit noch in England studieren?

Ja. Die Bewerbung läuft unverändert über UCAS, das Abitur wird weiter als Zugangsqualifikation akzeptiert. Neu sind der internationale Gebührensatz und die Visumspflicht.

Zahlen EU-Studierende in England noch EU-Gebühren?

Nein. Wer ab dem Studienjahr 2021/22 begonnen hat und keinen britischen Wohnsitzstatus besitzt, zahlt den internationalen Satz und hat keinen Anspruch auf britische Studienkredite.

Gibt es Auslands-BAföG für Großbritannien?

Nur für einen Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, der in ein Studium in Deutschland oder der EU eingebettet ist. Ein komplettes Studium in Großbritannien ist nicht förderfähig.

Ist ein britischer Bachelor in Deutschland anerkannt?

Großbritannien ist weiter Vertragsstaat der Lissabon-Konvention und Teil des Europäischen Hochschulraums, beides unabhängig von der EU-Mitgliedschaft. Ein britischer Abschluss bleibt damit in Deutschland verwendbar. Für einzelne regulierte Berufe und für die Führung von Titeln gelten Landesregelungen.

Brauche ich für ein Auswahlgespräch in England ein Visum?

Nein, für kurze Besuche genügen ein gültiger Reisepass und eine elektronische Einreisegenehmigung. Sie kostet 20 Pfund und gilt zwei Jahre. Wer schon ein Student visa hat, braucht sie nicht.

Weiterlesen

Stand Juli 2026. Einreise- und Visumsregeln werden regelmäßig angepasst, prüfe vor der Reise die Hinweise des Auswärtigen Amts und die Angaben auf gov.uk.

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